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Risiken verstehen Zukunft sichern

Ärzte

Die passende Absicherung für Arztpraxen

Eine Arztpraxis abzusichern ist auf den ersten Blick ganz einfach. Eine Haftpflichtversicherung, eine Inhaltsversicherung und eine Betriebsunterbrechungsversicherung, heutzutage eventuell noch eine Cyberversicherung. Dazu noch die Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherung für den Arzt selbst und fertig ist die perfekte Absicherung.

Doch bei genauer Prüfung ist eine bedarfsgerechte Absicherung nicht ganz so simpel. Das liegt an den speziellen Anforderungen und individuellen Unterschieden, die in Arztpraxen anzutreffen sind. Beispiele sind hier die unterschiedlichen Tätigkeiten des Arztes, gutachterliche oder lehrende Tätigkeiten, unterschiedliche Ausstattung mit technischen Geräten und weitere Unterschiede, die dazu führen, daß Arztpraxen eben nicht alle gleich sind.

Eine individuelle Prüfung und Anpassung des Absicherungskonzeptes, ist daher unbedingt notwendig. Denn eine unpassende Absicherung kann im Schadenfall zu Problemen führen.

Haftpflichtversicherung für Ärzte

Die tägliche Arbeit eines Arztes bringt eine große Verantwortung mit sich. An erster Stelle der Absicherung steht daher die Haftpflichtversicherung des Arztes. In vielen Berufsordnungen für Ärzte wird diese Versicherung sogar verpflichtend vorgeschrieben. Auf einen entsprechenden Vertrag verzichten, sollte kein verantwortungsvoller Arzt.

Ohne Haftpflichtversicherung stünde der Arzt eventuellen Forderungen von Patienten schutzlos gegenüber. Denn die Hauptaufgaben der Haftpflichtversicherung sind:

  1. Die Prüfung von an den Arzt gestellten Forderungen
  2. Die Abwehr unberechtigter Ansprüche und
  3. Die Befriedigung berechtigter Ansprüche

Nicht erst seit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten im Jahr 2013, sehen sich Ärzte teils horrenden Forderungen gegenüber. Allerdings führte das Gesetz in einigen Fällen zu einer Umkehr der Beweislast. Es muss also in einem solchen Fall nicht der Patient das Verschulden des Arztes nachweisen, sondern der behandelnde Arzt muss sich entlasten. Schon alleine die Verteidigungskosten können in einem solchen Fall existenzbedrohend werden, wenn nicht eine passende Haftpflichtversicherung hilft.

Sie wollen mehr wissen über eine Haftpflichtversicherung für Ärzte? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Die Praxiseinrichtung und die Praxistechnik

Eine Versicherung für die Einrichtung und die Technik in einer Arztpraxis ist nicht vorgeschrieben. Auf sie zu verzichten wäre aber im höchsten Maße fahrlässig. Denn die hohen Werte, die an Inventar in einer Arztpraxis stehen, können durch einen Schaden vollständig zerstört werden. Hier hilft die Inhaltsversicherung für Arztpraxen, die solche Schäden übernehmen soll.

Leider wird Ärzten immer wieder eine unspezifische Gewerbeversicherung verkauft, die für die Anforderungen in einer Praxis nicht ausgelegt ist. So sind beispielsweise Technische Geräte, Medikamentenvorräte, der im Auto mitgeführte Arztkoffer oder der eventuell vorhandene Inhalt des Medikamentenkühlschrankes gar nicht oder nicht ausreichend abgesichert. Die Folge sind immer wieder Schäden, die ebenfalls gar nicht oder nur zum Teil versichert sind.

Um der spezifischen Risikolage einer Arztpraxis zu entsprechen, ist eine angemessene Inhaltsversicherung notwendig.

Sprechen Sie uns an – Wir helfen Ihnen gerne weiter

Cybercrime und Datenschutz – Die neuen Risiken

Oft unterschätzt und doch ein zwischenzeitlich erhebliches Risiko, entsteht den Ärzten aus der zunehmenden Digitalisierung des Gesundheitswesens. Technische Defekte, Schadsoftware, Unachtsamkeit im Umgang mit Patientendaten oder Hackerangriffe können die Praxis lahmlegen oder dazu führen, daß sensible Patientendaten plötzlich im Internet zu finden sind. Hier kann eine Cyberversicherung helfen. Eine gute Absicherung beinhaltet dabei mindestens:

  1. Die genaue Überprüfung der Schadenursache und des Schadenumfanges durch Spezialisten im Rahmen eines im Versicherungsschutz enthaltenen Service-Paketes
  2. Die Beseitigung des Fehlers und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der IT-Systeme
  3. Die Freistellung von Haftpflichtansprüchen aufgrund einer eventuellen Datenschutzverletzung

Mit diesen Leistungen kann eine speziell auf Arztpraxen zugeschnittene Cyberversicherung helfen, die schlimmsten Schäden zu vermeiden.

Sie benötigen eine unabhängige Beratung? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier

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