Apothekenabsicherung vom Spezialisten
Apotheken sind seit hunderten von Jahren unabdingbar für die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Von grundlegender Bedeutung für den Erhalt dieser Versorgung ist auch die Absicherung von Risiken der Apotheke. Diese ist nur auf den ersten Blick einfach. Denn zahlreiche Regelungen und Besonderheiten gibt es nur für Apotheken, wie beispielsweise die Apothekenbetriebsordnung oder die Institution der Pharmazieräte. Manche Gesetze die Apotheken betreffen sind ebenfalls sehr spezifisch, wie beispielsweise das Arzneimittelgesetz. Hinzu kommen Risiken, die in anderen Branchen so nicht anzutreffen sind, Beispiele hierfür sind: Reinräume, Fehlabgabe, Retax, NIR-Spektrometer oder hochwertiges Kühlgut.
Apotheken brauchen speziellen Schutz
Wer seine Apotheke mit marktüblichen Versicherungen absichert, dem drohen im Schadenfall böse Überraschungen. Denn Versicherungsgesellschaften versuchen ihre Versicherungskonzepte so zu gestalten, daß sie auf eine möglichst große Zahl von potenziellen Kunden passen. Versicherungskonzepte die auf die Absicherung von Einzelhandelsgeschäften, Handwerkern oder Bürobetrieben ausgelegt sind, lassen Apothekenspezifische Risiken unberücksichtigt. Dadurch entstehen teils existenzbedrohende Deckungslücken, für die der Apotheker immer persönlich haftet.
Jeder darf sich unzureichend absichern – Man sollte es aber vor dem Schaden schon wissen
Wir helfe Ihnen bei der Überprüfung Ihrer bestehenden Versicherungsverträge. Gemeinsam besprechen wir die Besonderheiten Ihrer Apotheke und finden Lücken in der Absicherung, die auf Wunsch dann geschlossen werden.
Nutzen Sie die Expertise von über 25 Jahren Erfahrung und einer umfassenden Ausbildung im Versicherungsbereich.
Unser speziell auf die Bedürfnisse von Apotheken angepasstes Absicherungskonzept mit zahlreichen Besonderheiten schützt Ihre Apotheke und damit auch Ihre Existenz.
Einige der Highlights unseres Konzeptes auf einen Blick
Vertrauen gegen Vertrauen
- Keine Kündigungsfristen, der Vertrag kann jederzeit mit sofortiger Wirkung von Ihnen beendet werden
- Keine veralteten Bedingungen, Bedingungsverbesserungen gelten automatisch für alle Verträge, nicht nur für Neuabschlüsse
- Genereller Unterversicherungsverzicht, ob die Versicherungssumme richtig berechnet war, ist für die Entschädigung unerheblich
Schnelle Schadenregulierung
- Schriftlich garantierte Schadenregulierung innerhalb von maximal 14 Tagen nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen
Absicherung Apothekenspezifischer Risiken
- Pharmazierat-Klausel gilt obligatorisch als vereinbart
- Mitversicherung von Retaxation
- Arzneimittelverderb in Kühlschränken ist mitversichert
- Fehlabgabe Kontrazeptiva ist mitversichert
- Rezeptverlust und Rezeptfälschung ist mitversichert
- Durchführen von Impfungen ist mitversichert
- Unbeschädigte aber nicht mehr abgebbare Medikamente
Besser als der Markt
- Garantierter Neuwertersatz, auch für ältere Sachen
- Versicherungsschutz auch beim Vorwurf der groben Fahrlässigkeit
- Echte Allgefahren-Deckung, es ist alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist
- Deckungssumme von 15 Mio. Euro
- Nachhaftung obligatorisch vereinbart
- Verspätete Schadenmeldung beeinträchtigt Versicherungsschutz nicht
Erweiterungen als Option
- Rechtsschutzversicherung mit Strafrechtsschutz
- Cyberversicherung speziell für Apotheken
- Dienstreisekasko
- Transportversicherung
Sollten in Ihrer Apotheke eklatante Absicherungslücken bestehen, können wir diese sofort schließen. Wir müssen nicht abwarten, bis alte Verträge gekündigt werden können.
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit uns zur unverbindlichen Überprüfung Ihrer bestehenden Absicherung.
