Betriebshaftpflichtversicherung

PriAss  Betriebshaftpflicht VersicherungDie Betriebshaftpflichtversicherung ist die wohl wichtigste Versicherung für alle Firmen. Gleichgültig, ob es sich um einen kleinen Gewerbebetrieb ohne Mitarbeiter oder ein international tätiges Industrieunternehmen handelt – eine Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Denn Unternehmen haften grundsätzlich in unbegrenzter Höhe für Schäden, unerheblich ob durch Mitarbeiter oder den Firmeninhaber verursacht.

Trotz aller Vorsicht kann es immer zu einem Schaden kommen. In bestimmten Fällen müssen Unternehmen sogar ohne eigenes Verschulden für Schäden aufkommen. Dadurch ist weder die Schadenhöhe noch die Wahrscheinlichkeit eines Schadens zuverlässig kalkulierbar. Aus unternehmerischer Sicht muss dieses unkalkulierbare Risiko daher auf eine Versicherung ausgelagert werden. Diese Versicherung ist Ihre Betriebshaftpflichtversicherung.

Wer braucht eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Jeder Selbständige, jede Firma und jedes Unternehmen benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung. Die Versicherung schützt die Firma, die Mitarbeiter und in bestimmten Fällen sogar Externe vor den Schadenersatzansprüchen Dritter.

Auch Freiberufler benötigen eine Betriebshaftpflichtversicherung, denn auch in einem reinen Bürobetrieb sind Schäden denkbar für die eine solche Versicherung benötigt wird. Beispielsweise, wenn ein Besucher in den Büroräumen fällt und sich verletzt. Ergänzt wird die Betriebshaftpflicht bei Freiberuflern häufig durch eine zusätzliche Vermögensschadenversicherung.

Was leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Sach- und Personenschäden und daraus resultierende Vermögensschäden auf, die auf Basis gesetzlicher Grundlagen gegen den Betrieb geltend gemacht werden. In Einzelfällen können, über die gesetzlichen Haftpflichtansprüche hinaus, auch vertragliche Vereinbarungen Gegenstand der Betriebshaftpflichtversicherung sein. Die Versicherung zahlt für begründete Ansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Mit der Abwehr der unbegründeten Ansprüche übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung also auch eine Rechtsschutzfunktion, den „passiven Rechtsschutz“. Dabei werden die Kosten für die Abwehr eines Schadens in Deutschland regelmäßig nicht auf die Versicherungssumme angerechnet, also in unbegrenzter Höhe übernommen. Dies zeigt die wirtschaftliche Bedeutung dieser Funktion der Versicherung für die Versicherungsnehmer. Der Versicherungskunde wird damit von seiner Versicherung von Ansprüchen Dritter gegen ihn freigestellt.

 

Weitere Leistungsbereiche der Betriebshaftpflichtversicherung

Produzierende Unternehmen und teilweise auch Händler oder Importeure von Waren benötigen eine Produkthaftpflichtversicherung für Schäden, die durch deren hergestellte, gehandelte oder importierte Erzeugnisse verursacht werden könnten.

Die Produkthaftpflichtversicherung wird in die Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen und kann verschiedene Deckungen bieten. Die konventionelle Produkthaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden, analog der Grunddeckung der Betriebshaftpflichtversicherung.

Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung zahlt zusätzlich für Produktvermögensschäden, also Schäden die durch die hergestellten Produkte verursacht werden und die keine Personen- oder Sachschäden sind. Typischerweise sind dies Schäden durch die Weiterverarbeitung, Verbindung oder Vermischung der hergestellten Produkte.

Liefert beispielsweise eine Mühle kontaminiertes Mehl an eine Großbäckerei und die Mangelhaftigkeit des Mehls wird erst nach der Vermischung mit anderen Zutaten festgestellt, so handelt es sich hierbei nicht um einen Sachschaden. Denn es wurde kein fehlerfreies Produkt beschädigt. Dennoch hat die Bäckerei einen Vermögensschaden, da die mit dem Mehl vermischten Zutaten verloren sind. Eventuell fallen auch noch Reinigungskosten an, da mit dem Mehl in Kontakt gekommene Produktionsanlagen gereinigt werden müssen und zudem müssen die Rohstoffe neu besorgt werden. Aufgrund der Lieferzeit neuer, einwandfreier Rohstoffe ist auch ein Produktionsstillstand denkbar. Für die Bäckerei besteht weder ein Personen- noch ein Sachschaden, aber ein Vermögensschaden der nur über eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung gedeckt werden kann.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Versicherung ist die Umwelthaftpflichtversicherung. Dieser Einschluss in die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Personen- oder Sachschäden auf, die durch die Beeinflussung der Umwelt durch den Betrieb verursacht werden oder die sich durch Umweltmedien (Boden, Luft, Wasser, etc.) ausbreiten. Also beispielsweise die Kontamination des Nachbargrundstückes durch Auswaschen giftiger Stoffe die auf dem Betriebsgrundstück gelagert werden.

Ergänzend zur Umwelthaftpflichtversicherung gibt es die Möglichkeit eine Umweltschadenversicherung in den Vertrag einzuschließen. Diese Versicherung zahlt nicht, wie die Umwelthaftpflicht für Personen- und Sachschäden, sondern für Schäden an Grund und Boden, stehenden und fließenden Oberflächengewässern, Grundwasser oder Schäden an der Biodiversität und geschützter Tier- und Pflanzenarten. Je nachdem wie umfangreich der Vertrag abgeschlossen wird sind versichert:

  1. Grunddeckung: Schäden außerhalb des eigenen Grundstückes
  2. Zusatzbaustein 1: Schäden auf dem eigenen oder gemieteten Grundstück, auch am Grundwasser
  3. Zusatzbaustein 2: Schäden am Boden des Versicherungsgrundstückes gemäß Bundesbodenschutzgesetz (Bodenkasko)

Besonders wichtig ist diese Absicherung für Betriebe die in der Anlage 1 des Umweltschadengesetzes genannt werden. Denn diese Betriebe haften für Umweltschäden verschuldensunabhängig. Alleine die Vermutung, ein Umweltschaden könnte von einem dieser Betriebe verursacht worden sein, reicht für eine Haftung aus. Kann der Betrieb sich nicht entlasten, muss er den Schaden bezahlen.

Ein weiterer Zusatz zur Betriebshaftpflichtversicherung kann die Rückrufkostenversicherung sein. Diese ist für Unternehmen wichtig, deren Produkte von einem Produktrückruf betroffen sein könnten. Wenn Produkte aufgrund eines drohenden Personenschadens zurückgerufen werden müssen, deckt diese Versicherung die entstehenden Kosten und bietet Beratungsleistungen an.

Wo gilt der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung?

Der Geltungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung ist im Versicherungsschein definiert. Neue Verträge bieten in der Regel zumindest innerhalb Europas Schutz. Häufig gilt der Versicherungsschutz weltweit, wobei hier in einigen Ländern Besonderheiten zu beachten sind. Insbesondere in USA und Kanada gelten Einschränkungen, aber beispielsweise auch bei Schäden in unserem Nachbarland Frankreich gibt es Einschränkungen bei den meisten Versicherern. Wenn also Versicherungsschutz im Ausland notwendig ist, sollte man sich intensiv mit dem Recht im jeweiligen Land und der Deckung seiner Versicherung beschäftigen.

Welche Versicherungssumme / Deckungssumme ist notwendig?

In der Haftpflichtversicherung spricht man nicht von der Versicherungssumme, sondern von Deckungssumme. Aufgrund der Tatsache, dass eine Haftung der Höhe nach meist unbegrenzt ist, kann die Deckungssumme einer Haftpflichtversicherung gar nicht zu hoch sein. Es sollte also immer versucht werden, eine möglichst hohe Deckungssumme abzuschließen. Die Deckungssumme steht nämlich je Schaden einmal zur Verfügung. Gerade bei Personenschäden erreichen die Schadenzahlungen schnell immense Höhen. Eine zu niedrig bemessene Deckungssumme kann dann problematisch werden. Zudem ist die Leistung des Versicherers für alle Schadenfälle eines Jahres insgesamt meist auf das Doppelte, bei einigen Versicherern auf das Dreifache der Deckungssumme begrenzt. Die Umwelthaftpflichtversicherung bietet die Deckungssumme regelmäßig nur einfach pro Versicherungsjahr. In einem „schlechten“ Jahr mit mehreren Schäden kann auch diese Begrenzung schnell erreicht werden. Es ist also wichtig, die Deckungssumme von vornherein möglichst hoch anzusetzen. Wir empfehlen, keinesfalls eine Deckungssumme unter 5 Mio. Euro abzuschließen (zum Vergleich: Derzeit betragen die angebotenen Deckungen in einer privaten Haftpflichtversicherung 50 Mio. Euro, in der KFZ – Haftpflicht sogar 100 Mio. Euro je Schaden).

Unsere Beratung – kompetent, individuell und professionell

Eine Betriebshaftpflichtversicherung muss immer auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten sein. Gerne beraten wir Sie und prüfen mit Ihnen zusammen den bestehenden Versicherungsschutz oder finden einen neuen, maßgeschneiderten Vertrag für Ihre Firma.

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