Betriebsinhaltsversicherung

Wichtiger Schutz für Ihr Unternehmen – die Betriebsinhaltsversicherung

PriAss Betriebsinhaltsversicherung ProduktionshalleSchäden an der Einrichtung seines Unternehmens, beispielsweise durch ein Feuer, sind der Albtraum eines jeden Selbständigen. Durch einen großen Schaden in einer Firma werden Einrichtung, Maschinen und Vorräte zerstört. Darüber hinaus steht bis zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft regelmäßig der Betrieb still. Ein existenzbedrohendes Risiko für nahezu jedes Unternehmen. Eine Versicherung, die dieses Risiko trägt, ist daher für jede Firma unerlässlich.

Was genau ist eine Betriebsinhaltsversicherung?

Die Betriebsinhaltsversicherung ist vergleichbar mit der privaten Hausratversicherung. Sie versichert die Einrichtung Ihres Betriebes gegen unvorhergesehene Schäden. Im Fall eines versicherten Schadens zahlt die Versicherung die Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schaden. Kann ein Schaden nicht repariert werden, ersetzt die Versicherung die Neuanschaffung gleichartiger Gegenstände.

Die Betriebsinhaltsversicherung wird daher auch als „Neuwertversicherung“ kategorisiert. Zudem zahlt die Versicherung auch in bestimmten Fällen für Schäden am Betriebsgebäude, wenn beispielsweise bei einem Einbruch Fenster oder Türen beschädigt werden oder Schlösser getauscht werden müssen.

Für welche Schäden zahlt die Betriebsinhaltsversicherung?

Betriebsinhaltsversicherungen bieten Schutz für die im jeweiligen Versicherungsschein benannten Gefahren. Regelmäßig sind das

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Der Versicherungsschutz kann durch den Einschluss von Elementarschäden noch erweitert werden. Durch diesen Einschluss sind dann auch Schäden durch

  • Hochwasser
  • Überschwemmung / Überflutung
  • Rückstau
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

mit in den Versicherungsschutz einbezogen.

Zudem ersetzt der Versicherer beispielsweise auch Kosten für

  • Löscharbeiten
  • Aufräum-, Abriss-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Kosten für vorübergehende Notsicherungen
  • Sachverständigenkosten

Dennoch bleibt das System der benannten Gefahren bestehen. Für den Versicherungskunden bedeutet dies: Was im Versicherungsschein nicht ausdrücklich genannt ist, ist auch nicht versichert. Die Beweislast, daß es sich um einen versicherten Schaden handelt, trägt bei diesen Verträgen immer der Versicherungsnehmer.

Bei einigen Versicherern gibt es die Möglichkeit, eine Betriebsinhaltsversicherung mit einer Allgefahrendeckung (All Risk Cover) abzuschließen. Diese Versicherungen bieten dann Versicherungsschutz für alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Der Vorteil für den Versicherungskunden liegt auf der Hand: Der Versicherer muss grundsätzlich für alle eintretenden Schäden leisten. Es sei denn, die Versicherung kann beweisen, daß es sich um einen ausdrücklich ausgeschlossenen Schaden handelt. Welche Risiken in diesen Verträgen ausgeschlossen sind, muss im Einzelfall geprüft und mit dem Versicherer verhandelt werden.

Eine individuelle Beratung ist hier sehr wichtig!

Was ist alles versichert?

PriAss Betriebsinhaltsversicherung MaschinenDie Betriebsinhaltsversicherung bietet Schutz für die Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte, Maschinen, fertige und unfertige Erzeugnisse des Unternehmens. Wichtig hierbei ist, dass es sich um das Eigentum des Unternehmens handelt. Fremdes Eigentum, welches sich in der Firma befindet, ist grundsätzlich erst einmal nicht versichert. Beispiele hierfür wären Formen von Kunden, Teile zur Bearbeitung / Veredelung oder ähnliches. Wenn Versicherungsschutz für fremdes Eigentum benötigt wird, sollte dieser bei Vertragsabschluss besprochen und ausreichend im Vertrag vereinbart werden.

Zudem müssen sich die Gegenstände am Versicherungsort befinden, der im Versicherungsschein vereinbart ist. Verlassen die Gegenstände den Versicherungsort, geht auch der Versicherungsschutz verloren. Besonders wichtig ist dies, wenn es mehrere Betriebsstätten gibt oder Sachen auch mobil eingesetzt werden. In diesem Fall ist es notwendig, entsprechende Vereinbarungen in den Versicherungsschutz aufzunehmen.

Welche Versicherungssumme soll vereinbart werden?

Die Versicherungssumme sollte im Optimalfall dem Neuwert der gesamten oben genannten versicherten Gegenstände entsprechen. Denn diese Summe ist der Höchstbetrag, den die Versicherung im Schadenfall zahlt. Nur wenn die Versicherungssumme ausreichend hoch ist, zahlt der Versicherer im Falle eines Totalschadens auch genug Geld, um alles wieder anzuschaffen. Doch auch im Fall eines kleineren Schadens ist eine korrekte Versicherungssumme wichtig, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Diese würde der Versicherer im Schadenfall nämlich anrechnen.

Wenn Sie zum Beispiel eine Versicherungssumme von 50.000,- Euro abgeschlossen haben und Ihre Betriebseinrichtung 100.000,- Euro wert ist, besteht eine Unterversicherung von 50%. Haben Sie dann einen Schaden von 10.000,- Euro, ersetzt der Versicherer auch lediglich die versicherten 50%, also 5.000,- Euro.

Die Ermittlung der Versicherungssumme ist daher sehr wichtig. Unterstützen können hier Unterlagen aus der Buchhaltung, wie beispielsweise Afa-Listen mit Anschaffungswerten. Die Versicherungssumme sollte auch von Zeit zu Zeit überprüft werden. Um für eventuelle Neuanschaffungen während der Vertragslaufzeit gewappnet zu sein, ist es ratsam die Versicherungssumme lieber etwas höher als zu knapp abzuschließen.

Was zahlt der Versicherer im Schadenfall?

Grundsätzlich zahlt der Versicherer den Neuwert, also die Reparatur oder die Wiederbeschaffung, der versicherten Sachen. Ausnahmen gibt es bei vielen Versicherern, wenn der Wert der beschädigten Gegenstände aufgrund Alter, Abnutzung oder Verschleiß unter 40% des Neuwertes liegt. Dann wird lediglich der Zeitwert ersetzt. Werden die Gegenstände nicht mehr im Betrieb eingesetzt, wird lediglich der gemeine Wert ersetzt. Dieser entspricht dem am Markt erzielbaren Verkaufspreis der Gegenstände.

Besonders problematisch ist diese Klausel für Betriebe, deren Einrichtung sehr schnell an Wert verliert oder deren Einrichtung individuell gebaut wird. Denn in diesen Fällen kann auch eine recht neue Einrichtung schon einen Wert haben, der unter 40% des Neuwertes liegt. Besonders betroffen sind hier beispielsweise Zahnärzte oder Apotheken.

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