Berufsunfähigkeit

Die passende Berufsunfähigkeitsversicherung finden

PriAss Berufsunfaehigkeit BU PPDie Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen, denn diese Versicherung zahlt die vereinbarte Versicherungsleistung, wenn durch Krankheit oder Unfall kein Arbeitseinkommen mehr erzielt werden kann. Sie sichert damit die finanzielle Existenz ab. Sie ist für Arbeitnehmer wie auch für Selbständige gleichermaßen bedeutsam. Insbesondere vor dem Hintergrund, daß die gesetzlichen Sicherungssysteme meist keinen ausreichenden Schutz bieten.

Wir stellen Ihnen gerne die wichtigsten Informationen für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Verfügung. Schon zahlreiche Mandanten haben bei uns diese Versicherung abgeschlossen und erkannt, welche Dringlichkeit der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Nutzen Sie Ihre Chance und lassen Sie sich von uns beraten – wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen.

Berufsunfähigkeitsversicherung – der Schutz wird immer wichtiger

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist in den letzten Jahren noch einmal signifikant gestiegen. Waren in der Vergangenheit hauptsächlich Erkrankungen des Herz- / Kreislaufsystems und des Bewegungsapparates, wie Herzinfarkte oder Wirbelsäulenschäden, die Hauptursache für eine Berufsunfähigkeit, kommen heute vermehrt psychische Probleme, wie Burn-Out, hinzu. Es erleiden also nicht nur bestimmte Berufsgruppen, wie beispielsweise körperlich Tätige, eine Erkrankung die zu einer Berufsunfähigkeit führt. Es sind alle Berufsgruppen von dem Risiko betroffen. Besonders Berufstätige, die hohem Stress ausgesetzt sind, sind häufig betroffen. Statistisch wird jeder fünfte Erwerbstätige vor dem Beginn der Altersrente berufsunfähig.

Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird von versichererunabhängigen Institutionen wie der Verbraucherzentrale, dem Bund der Versicherten und der Stiftung Warentest dringend empfohlen.

Um sich finanziell abzusichern, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits früh abgeschlossen werden. Wer jung eine Versicherung abschließt, hat noch günstige Beiträge und besteht die notwendige Gesundheitsprüfung. Mit zunehmendem Alter steigen die Beiträge für den Neuabschluss eines Vertrages teils stark an und es besteht das Risiko, aufgrund einer bestehenden Erkrankung oder Verletzung gar keine Versicherung mehr abschließen zu können. Gerne informieren wir Sie vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung über die verschiedenen Möglichkeiten.

Die Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung

Wer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, hat damit eine Absicherung für den Fall der Erwerbsminderung. Dabei sind allerdings einige Punkte zu beachten.

Wer vor dem 01.01.1961 geboren ist, der gilt als berufsunfähig, wenn der ausgeübte Beruf aufgrund einer Krankheit oder Behinderung zu mindestens 50% nicht mehr ausgeübt werden kann. Das am 01.01.2001 in Kraft getretene „Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbstätigkeit“ hat diese Berufsunfähigkeitsrente für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, abgeschafft. Wer nach dem 01.01.1961 geboren ist, hat nur noch einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn er in keinem am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Beruf mehr tätig sein kann.

Ein ehemaliger Geschäftsführer könnte also auf die Tätigkeit an einer Supermarktkasse verwiesen werden und hätte damit keinen Rentenanspruch.
Ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht auch erst, nachdem die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt ist. Es müssen also 5 Jahre lang Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein, ohne daß ein Leistungsanspruch besteht.

Die Erwerbsminderungsrente selbst richtet sich nach der zu erwartenden Arbeitsfähigkeit.

  • Wer noch mindestens sechs Stunden am Tag in einem am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Beruf arbeiten kann, erhält keine Leistung.
  • Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag in einem am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Beruf arbeiten kann, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente (ca. ein Sechstel des letzten Bruttogehaltes).
  • Wer weniger als drei Stunden am Tag in einem am Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Beruf arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente (ca. ein Drittel des letzten Bruttogehaltes).

Wer keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat keine Ansprüche auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Berufsunfähigkeitsversicherung – achten Sie auf die Details

Wer nicht auf sein Einkommen verzichten kann, für den ist die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr wichtig. Entsprechend Ihrer Bedeutung für die Existenzsicherung, sollte bei dieser Versicherung dem „Kleingedruckten“ größte Aufmerksamkeit gelten. Fehler bei der Auswahl des Versicherers oder der Versicherungsbedingungen sind bei diesen Verträgen nur schwer oder auch gar nicht mehr zu korrigieren. Lassen Sie sich daher vor Vertragsabschluss umfassend und kompetent von einem Fachmann beraten.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen gerne.

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