
Objektbeschreibung
Auf dem rund 4.300 Quadratmeter großen Grundstück in Selters im Westerwaldkreis (Rheinland-Pfalz) entsteht die neue Seniorenpflegeeinrichtung St. Franziskus. Das moderne Gebäude umfasst 85 Pflegeappartements sowie 13 Einheiten des Betreuten Wohnens und ein Tagespflegebereich für weitere 12 Personen.
Als Betreibergesellschaft konnte die erfahrene und renommierte Katharina Kasper ViaSalus GmbH gewonnen werden. Das Seniorenzentrum entsteht unweit vom beliebten Zentrum, welches neben ausgiebigen Einkaufsmöglichkeiten auch eine abwechslungsreiche gastronomische Vielfalt sowie gesundheitliche Versorgung in Form mehrerer Arztpraxen und Apotheken bietet.
Selters liegt inmitten der Ballungsräume Köln (Rhein-Ruhr) und Frankfurt (Rhein-Main). Über die Autobahn A3 erreicht man die beiden Metropolstädte in etwa einer Autostunde. Die Fahrt in den Raum Koblenz/Neuwied dauert nur ca. 30 Autominuten.
Der neue ICE-Bahnhof im 14 Kilometer entfernten Montabaur verbindet die
Region weiterhin mit den internationalen Flughäfen Köln/Bonn (CGN) sowie
Frankfurt (FRA).
Sentivo GmbH
Ein Unternehmen der Firmengruppe der Korian S.A. Frankreich
Die Laufzeit des Mietvertrages ist bis zum 31.08.2026 mit anschließender zweimaliger Verlängerungsoption
um je weitere 5 Jahre vertraglich festgehalten
Denkmalgeschützter Gebäudeteil erbaut im 19. Jahrhundert
Kernsanierung sowie Neubau von zwei Anbauten erfolgte im Jahr 2002
sofort nach Kaufpreiszahlung (siehe notariellen Kaufvertrag)
58 Einzelappartements Pflegeappartment
09 Partnerappartments
156.307,11 € bis 321.567,56 €
In einer Summe
5,00 % Grunderwerbsteuer
ca. 2,00 % Notar- und Grundbuchkosten
4,50 %*
Haftungs- und Angabenvorbehalt: Die oben genannten Angaben erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und sind nicht bindend. Es gelten ausschließlich die Angaben in den Kaufverträgen. Sollten vorab weitere Informationen gewünscht werden, fordern Sie bitte den Prospekt für die beschriebene Seniorenpflegeeinrichtung an.
* Bei der Berechnung der ausgewiesenen „Nominalverzinsung“ wurde aus Vereinfachungsgründen darauf verzichtet, die Zins- und Zinseszinsvorteile der unterjährigen Mieteinnahmen mit aufzunehmen. Ebenso sind die Kosten der Mietverwaltung, WEG-Verwaltung und Instandhaltungsrücklage nicht berücksichtigt. Die Berechnung bezieht sich auf den Zeitr aum ab Erhalt der Pacht-/Mieteinnahmen. Stand: April 2017
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